Die gute Nachricht: Leben Sie in einem Wohngebiet und planen die Hühnerhaltung im Garten, ist das grundsätzlich erlaubt. Hühner gehören zu den Kleintieren, die laut der Baunutzungsverordnung auch in reinen Wohngebieten gehalten werden dürfen. Eine zusätzliche Genehmigung ist nicht nötig. Eine Einschränkung gibt es allerdings. Die Haltung der Tiere darf die Nachbarn nicht belästigen. Wie die Hühnerhaltung im Wohngebiet gelingt, erfahren Sie jetzt im Detail.
Das sagt das Gesetz
Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) regelt unter anderem Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks und teilt die Baugebiete in unterschiedliche Kategorien ein, für die jeweils spezielle Regelungen gelten. Zur Hühnerhaltung im eigenen Garten besagt die Verordnung folgendes:
„In einem Wohngebiet ist die Zulassung von Anlagen der Kleintierhaltung nur zulässig, soweit die Kleintierhaltung den Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung nicht sprengt und auch nicht der Eigenart des Gebiets widerspricht.“
Diese eher vage Formulierung lässt so einiges an Spielraum offen. In der Regel dürfen jedoch bis zu 20 Tiere ohne weitere Probleme gehalten werden, wenn ausreichend Platz vorhanden und eine artgerechte Haltung gewährleistet ist. Sicherheitshalber empfiehlt es sich jedoch, zum einen mit den zuständigen Behörden, also zum Beispiel dem örtlichen Bauamt, Rücksprache zu halten und zum anderen die Nachbarn zu informieren. Denn werden die Tiere zur Belästigung, kann das unangenehme Nachbarschaftsstreitigkeiten auslösen.
Braucht man eine Baugenehmigung für den Hühnerstall?
Planen Sie den Bau eines Hühnerstalls als Schutzraum für die Tiere, sollten Sie das Baurecht beachten. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Vorgaben, bis zu welcher Größe ein Gebäude genehmigungsfrei ist, meist liegt diese in der Größenordnung zwischen 30 und 50 m². Für die typische Hühnerhaltung im Wohngebiet mit 5 bis 10 Hühnern können Sie in der Regel ohne Genehmigung „bauen“. Allerdings empfiehlt es sich auch hier, sich vorher über Vorgaben und eventuelle Einschränkungen bei den Behörden zu informieren.
Für wie viele Hühner ist Platz im Garten?
In einem Urteil des VGH Bayern vom 28.04.2016 (Az, 9 CS 15.2118) wurde als Richtwert eine Anzahl von 20 Tieren als zulässig betrachtet. Ob diese Größe auch für Ihren Fall gilt, hängt auch davon ab, ob die Grundstücksgröße ausreichend ist, um eine artgerechte Haltung zu ermöglichen. Je nach Größe der Hühner können Sie pro Quadratmeter Stallfläche 2 bis 5 Tiere halten, für die Freifläche ist – ebenfalls abhängig von der Größe der Tiere – pro Huhn eine Fläche von 8 bis 12 Quadratmetern erforderlich.
Neben der Größe von Stall und Freilauf gibt es auch einige Anforderungen an die Einrichtung der Bereiche. So müssen im Stall ausreichend Sitzstangen und Legenester vorhanden sein, der Freilauf sollte neben einer Wiesenfläche über Sandbereiche, Büsche, Bäume oder andere Unterschlupfmöglichkeiten verfügen. Schließlich müssen Stall und Außenbereich abgesichert sein, um zu verhindern, dass die Hühner flüchten oder Fressfeinde eindringen.
Anmeldung und Impfung
Hühnerhaltung unterliegt auch zu Hobbyzwecken der Anmeldepflicht bei Veterinäramt und Tierseuchenkasse. Dies ist bei kleinen Beständen unkompliziert. Für die Anmeldung benötigt werden Name und Adresse des Halters sowie die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere. Eine weitere Pflicht für Hühnerhalter ist die regelmäßige Impfung gegen die Newcastle-Krankheit. Diese wird auch als Vogelgrippe oder atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Wie und wie oft geimpft werden muss, ist herstellerabhängig. Meist erfolgt die Gabe alle sechs Wochen über das Trinkwasser. Der Impfstoff ist in der Regel beim örtlichen Kleintierzuchtverein erhältlich. Halten Sie nur wenige Hühner, können Sie diese auch einmal jährlich vom Tierarzt per Injektion impfen lassen.
Besteht der Verdacht, dass sich die Tiere mit der gefährlichen und ansteckenden Erkrankung infiziert haben, besteht eine Meldepflicht und alle Tiere müssen leider getötet werden. Damit soll eine Ausbreitung auf andere Bestände verhindert werden.
Der Hahn und die Nachbarn
Möchten Sie zusätzlich zu Ihrer Hühnerhaltung in der Stadt einen Hahn halten, ist auch das nicht verboten. Allerdings kann das oft lautstarke Krähen früh am Morgen die Nachbarn verärgern und es kommt zum unangenehmen Streit. Das gilt umso mehr, falls noch ein zweiter Hahn in der Nähe gehalten wird. Dann liefern sich die Tiere oft dauerhaft lautstarke Kräh-Gefechte. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie einerseits versuchen, die Krähzeiten des Tieres über Lichtsensoren und automatische Türöffner zu steuern und zum anderen die Nachbarn durch Gespräche VOR der Anschaffung des Hahns und regelmäßige Eiergeschenke besänftigen.
Hühnerhaltung im Wohngebiet: Der Kleingarten
Besitzen Sie ein Grundstück in einer Kleingartenanlage, scheinen die idealen Voraussetzungen für die Hühnerhaltung vorzuliegen. Aber Achtung: in den aller Meisten Anlagen verbietet die Satzung die Haltung von Hühnern. Sie sollten sich also vorab gründlich informieren. Ist die Haltung erlaubt, gelten natürlich auch in diesem Fall alle Vorgaben und Verordnungen zur artgerechten Hühnerhaltung.
Hühnerhaltung auf Balkon und Terrasse halten
Wenn auch grundsätzlich nicht unmöglich, sollten Sie davon absehen, Ihre Hühner auf dem Balkon oder der Terrasse zu halten. Abgesehen davon, dass dort weder ausreichend Platz noch die Voraussetzungen für eine artgerechte Haltung gegeben sind, wird der Vermieter nur selten eine Genehmigung dazu erteilen. Hinzu kommt, dass die Geruchs- und Lärmbelästigung für die Mitmieter in der Regel so hoch ist, dass es mit ziemlicher Sicherheit zu Ärger mit den Nachbarn kommt.
Möchten Sie eine Hühnerhaltung im Wohngebiet wagen, sollten Sie bereits vor Beginn der Planung möglichst alle offenen Fragen beantwortet haben. Geben Behörden und Nachbarn Ihre Zustimmung, können Sie sich auf eigene Eier und die Gesellschaft der sozialen, interessanten Tiere freuen.